Neue BAFA-Förderung ab Januar 2020
Neue BAFA-Förderung ab 1. Januar 2020
Zum 1. Januar 2020 hat sich die staatliche Förderung für eine neue Heizung tiefgreifend geändert: Ölbrennwertheizungen werden nicht mehr gefördert, Gasbrennwertheizungen werden nur noch in Kombination mit erneuerbaren Energien bezuschusst.
Was zählt zu den Erneuerbaren Energien?
Zu den Erneuerbaren Energien im Sinne des BAFA zählen
- Wärmepumpenanlagen
- Biomasse (z.B. Pellets)
- Thermische Solaranlagen
Was wird gefördert, wenn ich meine Heizung ersetzen will?
Künftig kommen nur noch folgende Wärmeerzeuger in den Genuss der Förderung:
- Gas-Brennwertheizungen („Renewable Ready“)
- Gas-Hybridheizungen
- Solarthermie-Anlagen
- Biomasse-Anlagen (z.B. Pellets)
- Wärmepumpen-Anlagen
Was sind Hybrid-Anlagen?
Hybrid-Anlagen sind kombinierte Wärmeerzeuger. Das können unter anderem sein:
- Gas-Brennwert mit Solarthermie
- Pelletskessel mit Solarthermie (EE-Hybrid)
- Wärmepumpe mit Solarthermie (EE-Hybrid)
Wird nur die Heizungsanlage bezuschusst?
Als förderfähig gelten die Anschaffungskosten des Wärmeerzeugers und die Kosten für Installation und Inbetriebnahme. Auch Aufwendungen, die unmittelbar zur Vorbereitung und Umsetzung einer förderfähigen Maßnahme notwendig sind werden bei der Förderung berücksichtigt.
Dazu zählen unter anderem:
- Sanierung oder Umgestaltung eines Heizraums
- Brennstoffaufbewahrung (z.B. Pellets-Silo)
- Abgassysteme / Schornstein
- neue Niedrigtemperaturheizkörper
- Wärmedämmung von Rohrleitungen
- Warmwasserbereitung
- Demontage Altanlage
Seit Februar 2020 wird auch der Einbau von Kalkschutz- und Wasserenthärtungsanlagen gefördert.
Alle Beratungs-, Planung- und Baubegleitungsleistungen, die in direktem Zusammenhang mit der Maßnahme stehen, fallen in die Förderung.
Wie viel Förderung bekomme ich vom BAFA?
Bei einer Heizungsmodernisierung erhalten Sie vom BAFA bis zu 45 Prozent der Anschaffungskosten. Das wäre z.B. der Fall, wenn Sie in einem Bestandsgebäude eine Ölheizung durch einen Pelletskessel oder eine Wärmepumpenanlage ersetzen.
Beispiele: Förderung bei Austausch eines Ölkessels
Neues Heizungssystem | Förderquote | Beispiel Zuschüsse 1) 2020 | Hinweise |
---|---|---|---|
Öl- oder Gas-Brennwert + Solar (Warmwasser) |
30%2) | 1.950 € | Solarkollektoranlage: förderfähig
|
Gas-Brennwert + Solar (Heizungunterstützung) |
40%3),4) | 9.600 € | Hybridanlage: förderfähig
|
Luft-Wasser-Wärmepumpe | 45%3),4) | 10.900 € | Wärmepumpe: förderfähig
|
Pellets-Anlage | 45%3),4) | 13.000 € | Pelletskessel: förderfähig
|
1) Die Zuschussbeträge basieren auf beispielhaften Berechnungen und werden im Einzelfall abweichen 2) Regenerative Einzelmaßnahme (Solaranlage) 3) Gilt für die gesamte Anlage 4) Davon 10% Zuschuss für den Austausch des Ölkessels |
Einfache Antragstellung
Die Antragstellung über das elektronische Antragsformular kann auch von uns erledigt werden. Dazu benötigen wir von Ihnen lediglich eine Vollmacht.