Untersuchungs- und Handlungspflicht

Laut § 14 Abs. 3 der jüngsten Fassung der Trinkwasserverordnung sind die Betreiber von Trinkwasseranlagen in gewerblichen und öffentlichen Gebäuden dazu verpflichtet, an repräsentativen Entnahmestellen einmal im Jahr Proben zu ziehen und auf Keimbelastung untersuchen zu lassen. Besonderes Aufgenmerk liegt hier auf den Legionellen, einem Bakterium, das natürlich im Wasser vorkommt und sich in warmen, stehenden Gewässern besonders wohlfühlt. Überschreitet deren Zahl im abgegebenen Trinkwasser einen kritischen Wert, können sie bei Menschen mit geschwächtem Immunsystem die Legionärskrankheit hervorrufen, einer Form der bakteriellen Lungenentzündung. In den Körper bzw. in die Lunge gelangen die Legionellen Huckepack auf kleinsten Wassertröpfchen, die beim Duschen entstehen, sogenannten Aerosolen.

Trinkwasserleitungen (sowohl Kalt- wie auch Warmwasser) und Warmwasserbereiter bieten ideale Wachstumsbedingungen für Legionellen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen: zu große Rohrquerschnitte verhindern einen schnellen Wasseraustausch, ebenso Zapfstellen, an denen nur selten Wasser entnommen wird. Eine schlecht geplante oder nachträglich geänderte Installation mit toten Strängen, Wassersäcken und großen Stagnationszonen tut ihr übriges dazu.

Vorbeugende Trinkwasserhygiene durch Enthärtung

Kalkablagerungen in Trinkwasserrohrleitungen bieten einen idealen Nährboden für Bakterien und Biofilm. Starke Inkrustationen bergen zudem die Gefahr, dass Mikroorganismen, und insbesondere Legionellen, sich tief im Kalkgebirge einnisten. Wird die Leitung bei starkem Legionellenbefall desinfiziert, kann es passieren, dass die eingesetzten Mittel die Bakterien an ihrem Rückzugsort nicht erreichen können. Die Folge: die Wirkung der Maßnahme verpufft und nach kurzer Zeit vermehren sich die Legionellen wieder.

Bei den geforderten Temperaturen von Warmwasser von über 60 Grad C fällt in verstärktem Maße Kalk aus dem Wasser aus und lagert sich in Rohrleitungen und im Warmwasserbereiter ab. Die DIN 1988-200 empfiehlt dazu Wasserbehandlungsmaßnahmen in Abhängigkeit von Härte und Temperatur (siehe Tabelle).

Calciumcarbonat-Massenkonzentrationa) mmol/l Maßnahmen bei δ ≤ 60 °C Maßnahmen bei δ > 60 °C
< 1,5 (entspricht < 8,4 °dH) keine keine
≥ 1,5 bis < 2,5 (entspricht ≤ 8,4 °dH bis < 14 °dH) keine oder Stabilisierung oder Enthärtung Stabilisierung oder Enthärtung empfohlen
≤ 2,5 (entspricht ≤ 14 °dH) Stabilisierung oder Enthärtung empfohlen Stabilisierung oder Enthärtung

a) siehe § 9 WRMG [12].

Weitere Informationen zum Thema "Enthärtung" finden Sie auf unseren Themenseiten.

Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung

Auszug aus VDI/DVGW 6023, Punkt 5.2: Bei längerer Verweilzeit kann die Trinkwasserqualität durch in Lösung gehende Werk- und Betriebstoffe bzw. durch Vermehrung von Mikroorganismen beeinträchtigt werden.

Eine über längere Dauer nicht genutzte Trinkwasserinstallation ist eine nicht bestimmungsgemäß betriebene Trinkwasserinstallation!

Die Maßnahmen bei Betriebsunterbrechung richten sich nach der Dauer der Stagnation (Unterbrechung).

Dauer der Betriebsunterbrechung Maßnahme der Außerbetriebnahme Maßnahme zu Wiederinbetriebnahmme
3 Tage1 Keine Wasseraustausch alle 3 Tage sicherstellen
7 Tage2 Absperren3 oder Installation regelmäßig spülen Spülen der Installation
> 4 Wochen1 Absperren3 Spülen der Installation
> 6 Monate Absperren3 Spülen der Installation, mikrobiologische Untersuchung empfohlen
12 Monate Anschlussleitung an der Versorgungsleitung abtrennen Füllen und Spülen der Installation

1 = VDI/DVGW 6023: Ein fehlender Wasseraustausch über mehr als 72 Stunden gilt als Betriebsunterbrechung

2 = DIN EN 806-5: Ein Zeitraum von mehr als 7 Tagen gilt als Stillegung

3 = Abgesperrt wird immer der gesamte betroffene Abschnitt bzw. an der Hauptabsperraramtur

Quelle: Judo GmbH

Schritt für Schritt zur optimalen Hygiene

Gezielte Vorsorge bei Neuinstallationen

  • Auswahl geeigneter Werkstoffe gemäß DIN EN 12502
  • Einbau von JUDO PROFI-QC Rückspül-Schutzfiltern (nach DIN 1988-200 unabhängig vom Rohrwerkstoff) mit prophylaktischem Keimschutz durch das einzigartige Silbersieb
  • DVGW W551: Warmwasserzirkulation mit Dauertemperatur 60 Grad C (Temperaturabfall im Rücklauf max. 5 Grad C)
  • DVGW W551: Alternativ dezentrale Warmwassererzeugung bei Leitungsinhalt vom Erhitzer bis zur Zapfstelle < 3 Liter
  • DVGW W291: minimierter Keimansatz durch:
    • Verhinderung von Korrosionen mit der Dosierung von JUL-Minerallösungen
    • Verhinderung von Steinbildung mit JUDO Dosieranlagen, alternativem Kalkschutz oder der bewährten Enthärtertechnologie

Installationstechnische Sanierung bei Altanlagen

  • Abtrennen aller Totstränge, Wassersäcke etc.
  • Optimierung der hydraulischen und thermischen Durchströmung z. B. durch Installation einer Warmwasserzirkulation gem. DVGW W551 mit hydraulischen Abgleichventilen
  • Reduzierung der Warmwasserspeicherinhalte

Keimtechnische Sanierung bei Altanlagen

  • Standdesinfektion mit JLS-DUO gemäß DVGW W557. Ziel: Bekämpfung aufgebauter Biofilme
  • Beste Wirksamkeit mit Chlordioxid, hergestellt nach dem 2-Komponenten-System JLS-DUO von JUDO
  • Unkomplizierte Durchführung mit der JUDO MECHADOS-Dosierpumpe
  • Überwachung des Desinfektionsablaufes mit JUDO-Teststreifen
  • Bakteriologische Abschlussuntersuchung zum Nachweis einer hygienisch einwandfreien Installation

Betriebstechnische Voraussetzungen

  • Vermeidung von Stagnation durch regelmäßige Wasserentnahme
  • Hygieneplan gemäß VDI/DVGW 6023
  • Mikrobiologische Untersuchungen

Weitere Informationen

Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) hat eine Reihe Arbeits- und Informationsblätter zum Thema Trinkwasser-Installation, Wasseraufbereitung und Wasserhygiene veröffentlicht. Unten stehend finden Sie ein Sammlung von Links auf die entsprechenden PDF-Dokumente.

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