Wartung von Hebeanlagen

Damit Ihre Hebeanlage möglichst lange und auch zuverlässig funktioniert, muss sie regelmäßig gewartet werden. Die Abwässer tragen unter anderem Haare, Öl, Fett und aggressive Stoffe in die Anlage ein, die sich an der Wand des Behälters, in den Rohren und in der Pumpe festsetzen oder Teile von ihr angreifen können.

Der Schmutz kann auch die Sensoren der Anlage in ihrer Funktion beeinträchtigen. Irgendwann erkennt die Hebeanlage den Wasserstand nicht mehr korrekt und meldet einen Fehler, meist durch einen lautstarken Signalton.

Regelmäßige Wartung ist Pflicht

Die Norm DIN EN 12056, Teil 4, Abschnitt 8 (Inspektion und Wartung) schreibt regelmäßige Inspektionen und Wartung einer Hebeanlage vor. In der Norm heißt es wörtlich "die Anlage muss regelmäßig durch einen hierfür Fachkundigen gewartet werden". Zusätzlich wird dem Betreiber empfohlen, die Abwasserhebeanlage monatlich einmal durch Beobachtung von mindestens zwei Schaltzyklen auf Betriebsfähigkeit zu prüfen.

Zeitabstände der Wartungen

Der Zeitabstand zwischen zwei Wartungen ist abhängig vom Aufstellort und wie oft die Anlage genutzt wird. So reicht in einem Einfamilienhaus eine jährliche Wartung, steht die Anlage in einem Mehrfamilienhaus, wird eine halbjährliche Wartung empfohlen.

Ganz anders sieht es in Gewerbebetrieben aus. Hier muss die Anlage mindestens alle drei Monate gewartet werden.

Was wird bei einer Wartung gemacht?

Die Norm schreibt bestimmte Arbeiten vor, einzelne Komponenten müssen überprüft und gegebenenfalls instandgesetzt werden. Und erledigen darf dis nur ein "Fachkundiger", also z.B. der Mitarbeiter eines Haustechnikbetriebes.

Unsere Anlagenmechaniker gehen regelmäßig auf Schulungen bei den großen Herstellern, um immer auf dem neuesten Stand der Technik zu sein.

Bei einer Wartung prüfen wir unter anderem:

  • Ist die gesamte Anlage und die Armaturen dicht?
  • Sind die Schieber leichtgängig?
  • Funktioniert der Rückflussverhinderer?
  • Arbeitet die Pumpe optimal?
  • Arbeitet die Steuerung korrekt?

Sind alle Arbeiten erledigt, wird die Anlage einem Test unterzogen und anschließend wieder in Betrieb genommen. Über die Arbeiten an der Hebeanlage fertigen wir ein schriftliches Protokool, das wir dem Betreiber aushändigen. Finden wir ein Problem, das wir im Rahmen der Wartung nicht beheben können, erhält der Anlagenbetreiber von uns eine schriftliche Mitteilung.

Die einschlägige DIN EN-Norm 12056 empfiehlt übrigens, einen Wartungsvertrag abzuschließen.

Ungewartete Hebeanlagen haben versicherungsrechtliche Konsequenzen

Kommt es z.B. aufgrund eines starken Gewitterregens zu einem Rückstau im Abwasserkanal und sucht sich das Wasser seinen Weg in einen Keller, kann es für den Hauseigentümer ungemütlich werden. Kann er die Wartung seiner Hebeanlage nicht nachweisen, z.B. anhand von Protokollen, ist es sehr warhscheinlich, dass er auf seinem Wasserschaden sitzen bleibt. Gebäude- und Hausratversicherung verlangen in ihren Versicherungsbedingungen, "wasserführende Anlagen auf dem Versicherungsgrundstück und Rückstausicherungen stets funktionsbereit zu halten." Und eine Hebeanlage ist als Rückstausicherung zu betrachten.

Wartungsvertrag bei Weick Haustechnik

Sind Sie unsicher wegen der Wartungsintervalle Ihrer Anlage, kontaktieren Sie uns einfach telefonisch (06222-306022) oder per E-Mail. Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie.


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